Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

der Firma Lehr Bio-Speisepilzkulturen Vertrieb,
Unter-Sorger-Str. 2, 36318 Schwalmtal/Hopfgarten

I. Geltung / Allgemeines

1.
Allen Verträgen und Angeboten liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde.
Sie gelten durch die Auftragserteilung oder die Annahme der Lieferung bzw. Leistung als anerkannt.
Sämtliche Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
Vorrang und ausschließliche Geltung haben die hier vorliegenden Bedingungen.

2.
Stillschweigen auf diese Bedingungen oder die Entgegennahme unserer Leistungen und Lieferungen ohne Widerspruch gilt als Genehmigung dieser Bedingungen.

II. Angebote und Preise

1.
Unsere Angebote und Preise sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.
Unsere Preise sind freibleibend. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise und Bedingungen unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste bzw. unserer Angebote.

3.
Der jeweilige Rechnungsbetrag ist unverzüglich sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und zahlbar, es sei denn, besondere Fälligkeitsvereinbarungen sind getroffen worden.
Zusätzlich eventuell anfallende Gebühren und Kosten gehen zulasten des Kunden.

4.
Werden mit dem Kunden bestimmte, besondere Verpackungen vereinbart, bleiben diese Verpackungen unser Eigentum. Diese sind nur für den Transport bestimmt und müssen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei dem Kunden an uns zurückgege-ben/zurückgeschickt werden. Die Kosten für die Rückgabe trägt der Kunde.
Bei nicht zurückgeführten Transportverpackungen, die in unserem Eigentum stehen, bleibt eine nachträgliche Berechnung vorbehalten.

5.
Ändern sich in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluss durch Bestellung und der Auslieferung der Ware die Preise durch z.B. Abgaben oder andere Fremdkosten und sonstige Kosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.

6.
Wenn die in vorstehende Ziffer 5. genannte Preisanpassung einen Wert von 10 Prozentpunkten des betroffenen (Einzel-)Preises übersteigt, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurück zu treten.
Sowohl die Mitteilung der Preiserhöhung, als auch die Rücktrittserklärung müssen schriftlich (Telefax oder E-Mail reichen aus) erfolgen.

III. Ausführung von Lieferungen, Lieferfristen- und Termine

1.
Erfüllungsort ist unsere Niederlassung in Schwalmtal/Hopfgarten.
Wenn die Ware auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort versendet werden soll, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben/ausgeliefert haben.

2.
Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet.

3.
Angaben zu Lieferzeiten sind nur annähernde Angaben. Soweit Lieferfristen benannt sind, beginnen diese mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, wie z.B. Garantien oder Leistung von Anzahlungen.

4.
Unabhängig von dem Gefahrübergang laut Ziffer III. 1. müssen Transportbeschädigungen in Schriftform vom Transporteur mit:
Art der Beschädigung
Uhrzeit/Datum
Kennzeichen des Auslieferungsfahrzeuges
Anschrift des Transportunternehmens
Name und Unterschrift des Transporteurs/Fahrers
bestätigt sein.

5.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
Wenn aufgrund der konkreten Besonderheit der Ware (leicht verderbliche Ware) infolge höherer Gewalt eine rechtzeitige Lieferung unmöglich ist, sind wir von unseren vertraglichen Verpflichtungen entbunden.

IV. Eigentumsvorbehalt

1.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns.
Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum für uns unentgeltlich.

2.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unserer Waren sind unzulässig.
Die z.B. aus Weiterverkauf oder aufgrund anderweitiger, vertraglicher Beziehungen des Kunden gegenüber Dritten, oder aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich unserer Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus eventuellem Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang bis zur Höhe unserer Forderungen gegen ihn an uns ab.
Diese Abtretung wird bereits jetzt von uns angenommen.

3.
Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4.
Bei Zugriffen Dritter auf unsere Ware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, unsere Ware bzw. Leistung zurück zu nehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.

5.
In der Zurücknahme sowie Pfändung unserer Ware/Leistung durch uns liegt – soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen – kein Rücktritt vom Vertrag.

V. Gewährleistung / Reklamationen

1.
Reklamationen der bestellten Ware müssen bei leicht verderblicher Ware noch am selben Tage erfolgen.
Diese Reklamation kann vorab fernmündlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen, muss aber binnen 48 Stunden in jedem Falle in Schriftform bei uns vorliegen.
Der Kunde muss uns die Gelegenheit zur Überprüfung der reklamierten Ware geben. Dafür muss die Ware im Originalzustand bzw. der Verpackung – soweit möglich – belassen werden und ausreichend gekühlt werden.
Gibt der Kunde uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Sachmangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Rechte wegen dieses Sachmangels.

2.
Aufgrund der Beschaffenheit der Waren leisten wir ausschließlich durch Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises Gewähr, wobei die Wahl der Art der Gewährleistung in unserem Ermessen steht.

3.
Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzweck oder eine bestimmte Eignung der Ware geben wir nicht. Insbesondere werden keine besonderen Eigenschaften zugesichert. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Im Übrigen liegt das Einsatz- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Kunden.

VI. Allgemeine Haftungsbegrenzung

1.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

2.
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir – dies gilt auch für Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

3.
Bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit dadurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann, wenn und soweit Arglist vorliegt, gelten diese Beschränkungen in vorstehender Ziffer 2. nicht.
Die Regeln der Beweislast bleiben hiervon allerdings unberührt.

4.
Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Soweit der Kunde selber Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist, wird die Verjährung für vertragliche Ansprüche auf ein Jahr nach Ablieferung der Ware, soweit nicht der Ersatz für einen Körper- und Gesundheitsschaden oder einen typischen, vorhersehbaren Schaden betroffen ist, oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht, begrenzt.
Unberührt davon bleibt unsere Haftung aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen.
Die Verjährungsfrist beginnt in Fällen der Nacherfüllung nicht erneut zu laufen.

VII. Aufrechnung

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

VIII. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten Alsfeld/Hessen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

IX. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.